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BLACK FOREST QUAD® - Onlineshop, Inh. Philipp & Hug GbR
Oltmannstraße 30
79100 Freiburg / Deutschland
1. Geltungsbereich der AGB Black Forest Quad®
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Philipp & Hug GbR (nachfolgend Black Forest Quad®) und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Black Forest Quad® nicht an, es sei denn, Black Forest Quad® hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Black Forest Quad® ist der Handelsname für die Philipp & Hug GbR.
Hinweis: Die unten aufgeführten AGB gelten nicht für den Verkauf und Handel von kompletten Fahrzeugen und Umbau, Reparatur und Änderungen an Fahrzeugen. In diesen Bereichen gelten die entsprechenden AGBs für den Fahrzeugverkauf von Black Forest Quad®.
2. Angebote
Unsere - mündlichen oder schriftlichen - Angebote sind freibleibend, falls nicht etwas anderes vereinbart oder die Leistung erbracht ist.
3. Vertragsschluss
(1) Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei Black Forest Quad® aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführen (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
(2) Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden und den Versand an Sie mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigen.
(3) Über Produkte aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Der Vertrag kommt mit der Philipp & Hug GbR zustande.
(4) Black Forest Quad® bietet keine Produkte zum Kauf durch Minderjährige an. Auch unsere Produkte für Kinder können nur von Erwachsenen gekauft werden.
4. Widerruf
(1) Der Käufer kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die naturgemäß für die Rückgabe ungeeignet sind (z.B. versiegelte Ware nach Entfernung der Versiegelung). Dies gilt insbesondere für Garantieverlängerungen.
(3) Der Käufer ist im Falle des berechtigten Widerrufes zur Rücksendung der Ware verpflichtet. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von EUR 40,00 trägt der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
(4) Der Verbraucher hat die Kosten einer Wertminderung zu tragen, wenn diese nicht ausschließlich auf die Prüfung der bestellten Ware zurückzuführen ist, wie sie ihm etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. Der Kunde kann im Falle einer Rücksendung (im Rahmen der 2 Wochen) diese Kosten vermeiden, indem er die Ware nicht in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt..
5. Lieferung
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
(2) Falls der Lieferant von Black Forest Quad® trotz vertraglicher Verpflichtung Black Forest Quad® nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist Black Forest Quad® zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet.
6. Bezahlung / Versandkosten / Preise
(1) Der Kaufpreis ist per Kreditkarte (Visa oder Mastercard), Vorauskasse oder Nachnahme (nur innerhalb Deutschlands möglich) zu zahlen.
(2) Alle Preise enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer. Alle Preise zuzüglich Versandkosten, zuzüglich ggf. Nachnahmegebühren. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Geltungsdauer unserer befristeten Angebote erfahren Sie jeweils dort, wo sie im Shop dargestellt werden.
(3) Die Versandkosten richten sich nach der jeweiligen Lieferadresse und ggf. nach der Größe (Sperrgutaufschlag bei großen Sendungen). Die jeweiligen Versandkosten werden während des Bestellvorgangs angegeben.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Black Forest Quad® anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Black Forest Quad®.
9. Mängelhaftung
(1) Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann der Käufer zunächst nur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Erfolgt die Nacherfüllung im Wege einer Ersatzlieferung, ist der Besteller verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an Black Forest Quad® zurückzusenden. Geht die Ware nicht innerhalb dieser Frist bei Black Forest Quad® ein, ist Black Forest Quad® berechtigt, Ersatz für die zuerst gelieferte Ware zu verlangen und diesen von dem zur Zahlung benannten Zahlungsmittel abzubuchen.
(2) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Black Forest Quad® haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Black Forest Quad® nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung von Black Forest Quad® ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
(4) Verletzt Black Forest Quad® fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
(5) Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Lieferung.
10. Beschaffenheit / Eigenschaften von Fahrzeugteilen
(1) Wir haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die TÜV-Zulassung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Fahrzeugteilen. Deshalb sind TÜV-Zulassung sowie ABE auch nur dann von uns vertraglich geschuldet, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Der Einbau von Teilen, die nicht über TÜV-Zulassung oder ABE verfügen, kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen. Eine diesbezügliche Überprüfung ist nicht Bestandteil unserer vertraglichen Verpflichtungen beim Kauf oder Einbau von Fahrzeugteilen, sondern bedarf einer zusätzlichen ausdrücklichen Vereinbarung.
11. Kunden-Informationen
(1) Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Wir verwenden Ihre Informationen, um mit Ihnen über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren und dazu, unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen und Ihnen Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen, die Sie interessieren könnten.
12. Anwendbares Recht
(1) Das Vertragsverhältnis der Parteien unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, sofern die andere Vertragspartei Kaufmann ist.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder unanwendbar sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder unanwendbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Freiburg, 01.05.2005
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